B a d e o r d n u n g
für das Schwimmbad Benshausen
§ 1
Der Zutritt und die Benutzung der Einrichtungen ist nur nach vorheriger Lösung einer Eintrittskarte (Badekarte) zu dem festgesetzten Preis gestattet. Die Eintrittspreise sind in einer besonderen Satzung geregelt. Die Einzel- und Dauerkarten gelten nur für die Zeit und für die Person, für die sie gelöst sind. Mit dem Lösen der Karte und dem Betreten der Badeeinrichtung unterwirft sich jeder Besucher den Bestimmungen dieser Badeordnung und allen sonstigen, für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, Ruhe und Ordnung erlassenen Anordnungen.
§ 2
Während der gesetzlichen Sommerferien Thüringen ist das Bad täglich von 10.00 – 20.00 Uhr geöffnet.
Außerhalb der Ferien in der Badesaison ist das Bad zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag 12.00 – 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 10.00 – 20.00 Uhr
§ 3
Kinder unter 6 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erwachsener aufsuchen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre, die nicht in Begleitung Erwachsener sind, haben das Bad bis spätestens 18.00 Uhr zu verlassen.
§ 4
Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen sowie ansteckenden Krankheiten ist der Zutritt zum Bad untersagt. Personen in angetrunkenem Zustand dürfen das Bad nicht betreten.
§ 5
Die Kabinen dienen nur zum Aus- und Ankleiden; Kleidungsstücke dürfen dort nicht gelagert werden. Für deren Aufbewahrung wird keine Haftung übernommen.
§ 6
Vor dem Betreten der Schwimmbecken sind die Brauseeinrichtungen zu benutzen.
§ 7
Die Benutzung der Schwimmbecken, der Sprunganlagen und der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Der Absprung von dem Sprungturm ist mit der gebotenen Vorsicht vorzunehmen. Der Bademeister ist berechtigt, bei starkem Schwimmbetrieb die Sprunganlagen zu sperren. Nichtschwimmern ist das Betreten der Sprunganlage und des Beckens für Schwimmer untersagt.
Für Schäden durch höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
§ 8
Die Benutzung des Schwimmbeckens zu Sportzwecken bedarf besonderer Regelung.
§ 9
Fahrräder, Mopeds und Motorräder sowie Tiere dürfen nicht in das Bad mitgenommen werden.
§ 10
In den Umkleideräumen und -kabinen ist das Rauchen untersagt.
§ 11
Die Badegäste sind verpflichtet, die Einrichtungen und Anlagen pfleglich zu behandeln. Für jede mißbräuchliche Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast. Zum Ablegen von Papier, Speiseresten, Zigarren- und Zigarettenresten und dergleichen sind Behälter aufgestellt.
§ 12
Folgendes ist untersagt:
a) Spiele, soweit der Badebetrieb hierdurch gefährdet wird oder die Badegäste belästigt werden, insbesondere Fußball, Handball, Schlag- oder Faustball; im übrigen alle Spiele außerhalb der besonders dafür ausgewiesenen Flächen.
b) Das Aufschlagen von Zelten.
c) Das berufsmäßige Fotografieren.
d) Das Verteilen von Druck- und Reklameschriften
§ 13
Behälter aus Glas (Flaschen, Dosen) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
§ 14
Das Badepersonal übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen, die der Badeordnung zuwiderhandeln oder Anstand und Sitte verletzen, aus dem Bad zu verweisen. In diesen Fällen wird der entrichtete Eintrittspreis nicht erstattet.
Brunngräber
Bürgermeister